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Entschädigungsforderungen |
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Chronologie siehe auch ![]() MAGNUS-HIRSCHFELD-STIFTUNG |
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Plünderung des Insituts durch nationalsozialistische Studenten im Mai 1933.
![]() Denkschrift 1987 |
Zu den zentralen Aufgaben, die sich die Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft gestellt hat, gehört die Entschädigung für die Zerstörung des Instituts für Sexualwissenschaft in Berlin, verstanden nicht nur als akademische Etablierung einer Disziplin an einer Berliner Universität, sondern auch als als Akt der (nur noch symbolisch möglichen) Wiedergutmachung für die von den Nazis vernichteten kulturellen Institutionen homo- und transsexueller Frauen und Männer. Dabei wurde bezug genommen auf Bestimmungen der ursprünglichen Stiftungsverfassung Hirschfelds sowie seines Testamentes, die
beide auf die Fortsetzung seiner Arbeit abzielten und nie umgesetzt wurden. Mehrfach hat die Gesellschaft dazu über befreundete Abgeordnete Anfragen im Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht. In seinen Antworten betonte der Berliner Senat regelmäßig, daß er keine Möglichkeit einer Wiedererrichtung des Instituts für Sexualwissenschaft sehe und das Wiedergutmachungsverfahren abgeschlossen sei. Zusätzlich und zur inhaltlichen Untermauerung ihrer Forderung legte die Gesellschaft 1987 dem westberliner Wissenschaftssenator eine umfangreiche ![]() Auf Einladung des Rektors der Humboldt-Universität zu Berlin beteiligte sich die Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft 1990/91 maßgeblich an der Ausarbeitung eines ![]() ![]() Ende 1998 verfaßte die Gesellschaft auf Anforderung der International Gay and Lesbian Human Rights Commission ( ![]() ![]() ![]() Mit der ![]() ![]() ![]() Im Zentrum der politischen Arbeit heute steht die Regelung der Entschädigungsforderung durch die Einrichtung einer ![]() ![]() |
Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft e.V. - Startseite (ohne Frame) - Übersicht/Sitemap - Aktualisierung: 09.04.2003