Forensik - Abtreibungen
  Hirschfeld schreibt in "Sexualität und Kriminalität" (1924):

"Die Verbrechen gegen das  k e i m e n d e  Leben gehören wohl zu den häufigsten Sexualverbrechen. ...Frauenärzte berechneten, dass drei Viertel aller Fehlgeburten kriminell, das heißt absichtlich herbeigeführt werden, ..."

"So sehr ich in der Frage der  E m p f ä n g n i s v e r h ü t u n g  der Meinung bin, dass es vom Standpunkte menschlicher Geschlechtsfreiheit dem eigenen Ermessen überlassen bleiben müsste..., ob Schutzmittel in Anwendung gezogen werden, so sehr ich nach meiner Erfahrung davon überzeugt bin, dass es sich in der Mehrzahl der Fälle hier tatsächlich nicht um Leichtfertigkeit, sondern um gesteigertes Verantwortungsgefühl handelt, so notwendig ich es halte, dass für alle Menschen die sozialen Vorbedingungen geschaffen werden, die zu der natürlichen Fruchtbarkeit den lebensbejahenden Willen zum Kinde führen...: so wenig habe ich mich bisher davon überzeugen lassen können, dass die befruchtete Eizelle, der Embryo, nicht bereits ein lebendiges menschliches Wesen ist, über das, nachdem es einmal vorhanden, auch die Erzeuger nicht mehr frei verfügen können.

B i o l o g i s c h  betrachtet steht jedenfalls die Fruchtabtreiberin der Kindesmörderin näher als der Empfängnisverhüterin.
"

Hirschfeld ist - dies betont er immer wieder - "ebensosehr Gegner der Abtreibung wie der Abtreibungsbestrafung", scharf wendet er sich allerdings gegen die "Engelmacherinnen 1 2  , die "aus der Herbeiführung des 'natürlichen Todes' ein Gewerbe machen".
(vgl. Reform des Sexualstrafrechts)

weiteres Bildbeispiel:
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