Reform des Sexualstrafrechts
  Das "Wissenschaftlich-humanitäre Komitee" (WhK) - von Hirschfeld 1897 mitbegründet - ist die erste Organisation von homosexuellen Männern und Frauen. Das WhK kämpft für die Abschaffung des § 175 RStGB, der beischlafähnliche Handlungen zwischen zwei Männern unter Strafe stellt, hilft Angeklagten bei Strafprozessen und setzt sich für die gesellschaftliche Anerkennung von homosexuellen Männern und Frauen ein. Bereits 1898 wird eine Petition zur Abschaffung des § 175 RStGB eingereicht, die erneut 1922 und 1925  2  eingereicht wird.

Zusammen mit der "Abteilung für Sexualreform" des Instituts setzt das WhK in seinem Kampf für eine Strafrechtsreform auf den wissenschaftlichen Nachweis, daß Homosexualität eine Anlage der Natur ist, und auf Aufklärungsarbeit.

Im Institut hat das WhK Räume  1  von Beginn an, wird aber erst 1925 in die Institutsabteilung für Sexualreform eingegliedert. Mit dem Rücktritt Hirschfelds als ersten Vorsitzenden 1929 - nach Streitigkeiten über die politische Strategie und über sein eigenmächtiges Handeln - gibt das WhK sein Büro im Institut auf.

Nach der Novemberrevolution 1918 bestehen große Erwartungen auf eine Liberalisierung des Sexualstrafrechts. Für kurze Zeit arbeiten im "Aktions-Ausschuß" mit Sitz im Institut die Homosexuellen-Organisationen der Weimarer Republik zusammen, bis erneuter Streit über die politische Strategie und Ziele sie entzweit.

Der amtliche Entwurf für eine Strafrechtsreform von 1925 sieht eine Verschärfung des Sexualstrafrechts vor. In Reaktion hierauf bildet sich das "Kartell für Reform des Sexualstrafrechts" - ein breites Bündnis von Sexualreformbewegungen -, das einen Gegenentwurf für das gesamte Sexualstrafrecht (Homosexualität, Prostitution, Ehebruch, Abtreibung) vorlegt: Strafe solle nur dann angedroht werden,

"wenn die Tat unter Anwendung von Drohungen oder Gewalt,
wenn sie an Geschlechtsunreifen oder Willenlosen oder
wenn sie in einer Weise, die öffentliches Ärgernis erregt, vollzogen werde
" (Kartell 1927)  3 

1929 wird im Reichstagssausschuß mit den Stimmen der SPD, KPD, DPD, DDP und des Ausschußvorsitzenden Kahl (DVP) die Abschaffung des Homosexuellenparagraphen beschlossen. Der Ausschußbeschluß kommt bis zum Machtantritt der NSdAP nicht mehr zur Abstimmung im Reichstag, da die Verhandlungen im "Interparlamentarischen Ausschuß zwischen Österreich und Deutschland für Rechtsausgleichung" sich hinziehen.


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